
Der Deutsche Psoriasis Bund e. V. vergibt jährlich bei Verfügbarkeit von Finanzmitteln ein Stipendium zur Forschung, das Ergebnisse mit hoher Relevanz für die praktische Arbeit zum Krankheitsbild Psoriasis (insbesondere der Haut und Gelenke) einschließlich der damit verbundenen Interessenvertretung im gesellschaftspolitischen Bereich gemäß der Vereinssatzung erwarten lässt. Die Förderung ist nicht an eine Fachgruppe gebunden. Das Stipendium soll durch die Mittelbereitstellung ein hohes Maß an Konzentration auf die Forschungsaktivitäten ermöglichen. Es wird grundsätzlich an Einzelpersonen vergeben werden. Die Förderung des DPBs wird durch den Vorstand, nach Begutachtung durch seinen Wissenschaftlichen Beirat, vergeben.
Mit der im nachstehenden Text gewählten vereinfachten Sprachform (Stipendiat etc.) sind jeweils beide Geschlechter gemeint.
Die Sprachform Stipendiat ist analog auch voll inhaltlich auf Personengruppen anzuwenden.
Die Auswahl von Vorhaben erfolgt aufgrund
– der wissenschaftlichen Qualität des Antrages
– der Relevanz des geplanten Forschungsvorhabens
– der Realisierbarkeit des Projektes
– und bei Verfügbarkeit der Mittel.
Behinderte und chronisch kranke Antragsteller, insbesondere solche, die an Psoriasis erkrankt sind, werden bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt.
Die Förderung wird für höchstens ein Jahr gewährt und beträgt bis zu 12.000 EURO im Einzelfall. In der Förderungssumme ist eine Sachkostenpauschale von 500 EURO enthalten.
Wird der Stipendiat an einer Hochschule oder anderswo gegen Entgelt beschäftigt, ist Einsatz des Förderbetrags darzustellen.
Behinderte und chronisch kranke Stipendiaten können einen Antrag auf zusätzliche Mittel stellen; eine etwaige Bewilligung wird im Rahmen der Einzelfallprüfung ausgesprochen.
Fördermittel, die nicht zweckgebunden und entsprechend den Förderbedingungen verwendet wurden, sind zurückzuzahlen.
Der Stipendiat verpflichtet sich, die Mittel ausschließlich zur Durchführung des beantragten Forschungsvorhabens zu verwenden. Er verpflichtet sich, nach einem halben Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Zahlung an, über den Stand der Arbeit und die bisher erzielten Ergebnisse sowie über die Verwendung ggf. gesondert bewilligter Mittel zu berichten.
Dient das Forschungsstipendium nur zur teilweisen Finanzierung des Vorhabens oder ist in ein anderes Vorhabenmodul integriert, sind die Mittelherkunft und die gesamte Finanzierung offen zu legen.
Das Stipendium ist gemäß § 3 Nr. 44 EStG (Förderung der Forschung) steuerfrei. Der Stipendiat ist wegen der Steuerfreiheit der bewilligten Mittel im Übrigen nicht zu einer Arbeitnehmertätigkeit oder sonstigen Tätigkeit für den DPB verpflichtet.
Der Abschluss der Berufsausbildung des Stipendiaten darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
Der Stipendiat verpflichtet sich, eine Publikation in medizinischen Fachzeitschriften zu erreichen. Das Recht der ersten Veröffentlichung liegt bei der Institution durch den Stipendiaten und erlischt nach Ablauf von drei Jahren.
(Stand: Mai 2011)
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Am 18.05.2012 ist die Geschäftsstelle geschlossen.