Meldungen

Patienten begleiten – nicht behandeln

Psoriasis ist eine lebensbegleitende Erkrankung mit vielfältigen Facetten. Wurde die Krankheit früher auf ‚Anordnung‘ des Arztes überwiegend topisch und mit Licht behandelt, war ein weiterer Meilenstein die Zulassung von innerlichen Therapien (Methotrexat, Ciclosporin und Acitretin). Diesen therapeutischen Möglichkeiten folgten die Fumarate und als Paradigmenwechsel in der systemischen Therapie der Psoriasis die Biologika. Behandeln oder begleiten, war die Überschrift des Gesprächs mit Beiratsmitglied Prof. Dr. Ulrich Mrowietz, Kiel.

mehr erfahren

Fatigue: Macht Psoriasis müde?

Für die Psoriasis-Arthritis ist es belegt: Diese Erkrankung geht mit Erschöpfung und fehlender Energie einher. Der medizinische Begriff dafür ist Fatigue. Ungeklärt aber möglich ist ein solcher Zusammenhang auch bei einer Psoriasis ohne Gelenkbeteiligung.

mehr erfahren

Hat Ihr Arzt eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung?

Was passiert eigentlich, wenn Ihrem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterläuft und Sie dadurch einen körperlichen Schaden erleiden? Ganz einfach: Ihr Arzt hat eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift und Sie entschädigt. HOFFENTLICH. Denn es ist keineswegs hinreichend geregelt, dass Ärztinnen und Ärzte über eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe verfügen.

mehr erfahren

G-BA ignoriert Evidenz. Ökonomische Interessen wichtiger als Sicherheit von Patienten. Rechtsgutachten konstatiert Verfahrensfehler. BMG reagiert nicht.

Trotz gegenteiliger Auffassung von Expertinnen und Experten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass vertragsärztlich verordnete topische Dermatika (auf der Haut anzuwendende Arzneimittel) zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) durch die Apotheken gegen wirkstoffgleiche günstigere Arzneimittel auszutauschen sind. Doch der Beschluss des G-BA ignoriert nicht nur die dermatologische Fachexpertise und missachtet jegliche Ausführungen der mitberatenden Patientenvertretung, sondern fußt laut einem Rechtsgutachten auch auf einem eklatanten Verfahrensmangel. Doch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das die Rechtsaufsicht über den G-BA hat, reagiert nicht und versäumt die Beanstandung des Beschlusses.

mehr erfahren